INDONESIA COVID INSURANCE

REQUIRED TO ENTER INDONESIA
Aktualisiert am February 10th, 2023

Ausländische Reisende müssen eine COVID-19-Krankenversicherung mit einem Mindestwert von 25.000 USD abschließen.

Alle der folgenden Richtlinien erfüllen die Einreisebestimmungen für Indonesien

THB฿
USD$
EUR
GBP£
JPY¥
CNY¥
KRW
CADC$
RUB
INR
SGDS$
15 TAG ABDECKUNG
Insurance Company NamePackage PriceDays CoveredCoverage Amount
WorldTrips฿1,11715 Days$50K USD
SafetyWing฿1,18915 Days$100K USD
LUMA฿1,20121 Days$35K USD
ACS฿2,69830 Days$100K USD

Online genehmigt innerhalb von 24 Stunden (sofern nicht anders angegeben)

* Das Versicherungspaket muss den gesamten Aufenthalt des Visums abdecken, in das Sie einreisen werden.

Die COVID-19 Handling Task Force hat am 8. März 2022 das Rundschreiben Nr. 12 von 2022 über Gesundheitsprotokolle für internationale Reisen während der COVID-19-Pandemie herausgegeben.

Das Rundschreiben tritt ab dem 8. März 2022 bis auf Weiteres in Kraft. Mit der Herausgabe dieses Rundschreibens wird das Rundschreiben Nr. 9 von 2022 über Gesundheitsprotokolle für internationale Reisen während der COVID-19-Pandemie widerrufen und für null und nichtig erklärt, heißt es im Rundschreiben.

Hintergrund des Rundschreibens ist die Entwicklung der COVID-19-Situation in mehreren Ländern der Welt und die Ergebnisse einer sektorübergreifenden Bewertung. Das Rundschreiben zielt darauf ab, den Kontrollmechanismus für internationale Reisen anzupassen. Eine der Rechtsgrundlagen für dieses Rundschreiben ist der Beschluss der Eingeschränkten Kabinettssitzung vom 7. März 2022.

Das Rundschreiben zielt darauf ab, Gesundheitsprotokolle für internationale Reisende während der COVID-19-Pandemie umzusetzen und eine Zunahme der Übertragung von COVID-19 einzudämmen, heißt es im Rundschreiben.

Die im Rundschreiben festgelegten Bestimmungen des Gesundheitsprotokolls lauten wie folgt:

1. Internationale Reisende können über die folgenden Einreisepunkte in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen:

  1. Flughäfen: Flughafen Soekarno Hatta, Banten; Flughafen Juanda, Ost-Java; Flughafen Ngurah Rai, Bali; Flughafen Hang Nadim und Flughafen Raja Haji Fisabilillah, Riau-Inseln; Flughafen Sam Ratulangi, Nord-Sulawesi; und Flughafen Zainuddin Abdul Madjid, West Nusa Tenggara.
  2. Seehäfen: Hafen Tanjung Benoa, Bali; Hafen von Batam, Hafen von Tanjung Pinang und Hafen von Bintan, Riau-Inseln; und Nunukan Port, Nord-Kalimantan.
  3. Grenzposten: Grenzposten Aruk und Grenzposten Entikong, Grenzposten West-Kalimantan und Motaain, Ost-Nusa Tenggara.

2. Internationale Reisende dürfen nach Indonesien einreisen, wenn sie die von der Regierung festgelegten strengen Gesundheitsprotokolle befolgen.

3. Ausländische Staatsbürger können unter folgenden Bedingungen in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen:

  1. Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung des Ministers für Recht und Menschenrechte Nr. 34 von 2021 über die Erteilung von Einwanderungsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen in der Zeit von COVID-19 und der nationalen wirtschaftlichen Erholung;
  2. Einhaltung des (bilateralen) Abkommens, einschließlich des Travel Corridor Arrangement (TCA); und/oder
  3. mit besonderer Berücksichtigung/Genehmigung durch Ministerien/Institutionen in schriftlicher Form.

4. Die Anforderungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet Indonesiens über die Einreisepunkte lauten wie folgt:

  1. internationale Reisende müssen die von der Regierung herausgegebenen Gesundheitsprotokolle einhalten;
  2. Internationale Reisende müssen die Karte/Bescheinigung für die zweite Dosis des COVID-19-Impfstoffs vorlegen, die sie mindestens vierzehn Tage vor dem Abflug erhalten haben, mit den folgenden Bedingungen:
    1. Indonesische Staatsbürger, die den Impfstoff nicht erhalten haben, müssen sich bei ihrer Ankunft in Indonesien nach der zweiten RT-PCR-Untersuchung mit negativem Ergebnis in Quarantäneeinrichtungen oder Gesundheitsüberwachungseinrichtungen impfen lassen;
    2. Ausländer, die den Impfstoff nicht erhalten haben, müssen sich bei ihrer Ankunft in Indonesien nach der zweiten RT-PCR-Untersuchung mit negativem Ergebnis in Quarantäneeinrichtungen oder Gesundheitsüberwachungseinrichtungen unter folgenden Bedingungen impfen lassen:
      1. zwischen 12 und 17 Jahre alt sein;
      2. Inhaber von Diplomatenaufenthaltsbewilligungen und behördlichen Aufenthaltsbewilligungen; und/oder
      3. Inhaber einer Karte mit befristeter Aufenthaltserlaubnis (KITAS) und einer Karte mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (KITAP).
    3. Ausländer, die sich bereits in Indonesien aufhalten und beabsichtigen, sowohl im Inland als auch international zu reisen, müssen sich im Rahmen eines Programms oder eines Systems der gegenseitigen Zusammenarbeit gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften impfen lassen;
    4. die Karte/Bescheinigung des COVID-19-Impfstoffs für die zweite Dosis sollte in englischer Sprache und in der Sprache des Herkunftslandes ausgestellt sein;
  3. die Pflicht zum Vorzeigen der COVID-19-Karte/Bescheinigung nach Buchstabe b entfällt für:
    1. Ausländer, die Diplomatenvisa und Dienstvisa im Zusammenhang mit offiziellen/staatlichen Besuchen ausländischer Beamter auf Ministerebene und höher besitzen, und Ausländer, die im Rahmen des TCA-Programms nach Indonesien einreisen, in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Gegenseitigkeit, während sie dennoch strenge Gesundheitsprotokolle einhalten;
    2. Ausländer, die nicht geimpft sind und beabsichtigen, eine Inlandsreise als Transit für internationale Flüge durchzuführen, sofern sie das Flughafengelände während des Transits vor den internationalen Flügen nicht verlassen, unter folgenden Voraussetzungen:
      1. Besitz einer von der örtlichen Hafengesundheitsbehörde (KKP) ausgestellten Genehmigung zur Durchführung von Inlandsreisen als Transit für Flüge in Gebiete außerhalb des Hoheitsgebiets Indonesiens; und
      2. zeigt ein Flugticket in Regionen außerhalb Indonesiens für den direkten Transit vom Abflugort zum internationalen Flughafen im Hoheitsgebiet Indonesiens mit dem endgültigen Ankunftsort in einem anderen Land.
    3. internationale Reisende unter 18 Jahren; und
    4. internationale Reisende mit besonderen gesundheitlichen Bedingungen oder komorbiden Krankheiten, die eine Impfung verhindern, mit der Anforderung, dass sie ein ärztliches Attest des staatlichen Krankenhauses des Herkunftslandes beifügen, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person keinen COVID-19-Impfstoff hat und/oder erhalten kann .
  4. Internationale Reisende müssen ein negatives Ergebnis des RT-PCR-Tests im Herkunftsland/der Herkunftsregion vorweisen, wobei der Test innerhalb von maximal 2 Tagen vor Abflug durchgeführt werden muss. Das Ergebnis ist bei der Gesundheitsuntersuchung vorzulegen oder im e-HAC beizufügen;
  5. Internationale Reisende müssen einen Zahlungsnachweis für die Buchung von Quarantäneeinrichtungen oder Gesundheitsüberwachungseinrichtungen von Anbietern vorlegen, falls sich internationale Reisende auf eigene Kosten einer zentralen Quarantäne und Gesundheitsüberwachung unterziehen;
  6. Internationale Reisende müssen sich bei der Ankunft RT-PCR-Retests sowie einer Quarantäne oder einer zentralen Gesundheitsüberwachung unter den folgenden Bedingungen unterziehen;
    1. sich für internationale Reisende, die die erste Impfdosis erhalten haben, einer 7-tägigen Quarantäne unterziehen;
    2. bei internationalen Reisenden, die die zweite oder dritte Dosis des Impfstoffs erhalten haben, einen Tag lang eine Gesundheitsüberwachung durchführen; oder
    3. Für internationale Reisende unter 18 Jahren oder unter 18 Jahren, die besonderen Schutz benötigen, muss die Dauer der Quarantäne oder Gesundheitsüberwachung den Bestimmungen entsprechen, die für ihre Eltern oder Betreuer/Reisebegleiter gelten.
  7. Bestimmungen über Quarantäne und Gesundheitsüberwachung nach Buchstabe f sind unter folgenden Voraussetzungen durchzuführen:
    1. indonesische Staatsbürger, nämlich indonesische Wanderarbeiter; Studierende, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben; die Regierungsangestellten, die von Dienstreisen ins Ausland zurückkehren; oder indonesische Vertreter bei internationalen Wettbewerben oder Festivals müssen sich auf Kosten der Regierung gemäß dem Dekret des Leiters der COVID-19-Arbeitsgruppe zu Quarantäneeinrichtungen und obligatorischer RT-PCR für indonesische Staatsbürger, die ins Ausland reisen, einer Quarantäne oder einer zentralen Gesundheitsüberwachung unterziehen;
    2. Indonesische Staatsbürger, die nicht unter die Kriterien nach Ziffer i fallen, müssen sich auf eigene Kosten einer Quarantäne- oder Gesundheitsüberwachung in Quarantäneeinrichtungen oder zentralen Gesundheitsüberwachungseinrichtungen unterziehen; und
    3. ausländische internationale Reisende, namentlich ausländische Diplomaten, die nicht der Leiter des ausländischen Vertreters sind, und die Familie des Leiters des ausländischen Vertreters müssen sich auf eigene Kosten einer Quarantäne oder Gesundheitsüberwachung in Quarantäneeinrichtungen oder zentralen Gesundheitsüberwachungseinrichtungen unterziehen.
  8. Quarantäneeinrichtungen oder Gesundheitsüberwachungseinrichtungen müssen eine Empfehlung der COVID-19 Handling Task Force einholen, die vom indonesischen Hotel- und Restaurantverband (PHRI) festgelegten Bedingungen für Sauberkeit, Gesundheit, Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit (CHSE) einhalten, COVID erhalten -19-Gesundheitsprotokollzertifikat, ausgestellt vom für Gesundheitsangelegenheiten zuständigen Ministerium für Einrichtungen in Jakarta und Umgebung, oder COVID-19-Gesundheitsprotokollzertifikat, ausgestellt vom für Gesundheitsangelegenheiten in den Regionen zuständigen Provinzbüro;
  9. bei positivem Ergebnis des RT-PCR-Retests nach Buchstabe f werden die Folgemassnahmen unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt:
    1. für den Fall, dass der Reisende keine Symptome oder leichte Symptome zeigt, muss die Isolierung oder Behandlung in von der Regierung bestimmten Isoliereinrichtungen in Hotels oder zentralisierten Isoliereinrichtungen durchgeführt werden; oder
    2. falls der Reisende mittelschwere oder schwere Symptome und/oder unkontrollierte Komorbiditäten aufweist, muss die Isolierung oder Behandlung in COVID-19-Überweisungskrankenhäusern durchgeführt werden; und
    3. Die Kosten für die Isolierung/Behandlung von Ausländern trägt der Reisende, während die Kosten für indonesische Staatsbürger von der Regierung getragen werden.
  10. Für den Fall, dass der ausländische internationale Reisende es sich nicht leisten kann, Quarantäne oder Gesundheitsüberwachung und/oder Behandlung in Krankenhäusern zu bezahlen, müssen die Sponsoren oder Ministerien/Behörden/staatlichen Unternehmen, die eine Empfehlung für die Einreisegenehmigung für den ausländischen Reisenden abgeben, dafür verantwortlich gemacht werden ;
  11. internationale Reisende müssen den zweiten RT-PCR-Test durchführen:
    1. am 6. Tag der Quarantäne für internationale Reisende, die sich einer Quarantäne mit einer Dauer von 7 Tagen unterziehen; oder
    2. am 3. Tag nach der Ankunft im Hoheitsgebiet Indonesiens, für internationale Reisende, die sich einer Gesundheitsüberwachung mit einer Dauer von 1 Tag unterziehen.
  12. Für den Fall, dass der zweite RT-PCR-Test nach Buchstabe k ein negatives Ergebnis zeigt, dürfen indonesische Staatsbürger/ausländische internationale Reisende ihre Reise fortsetzen und werden aufgefordert, vierzehn Tage lang eine unabhängige Gesundheitsüberwachung der COVID-19-Symptome durchzuführen und Gesundheitsprotokolle einhalten;
  13. für den Fall, dass der RT-PCR-Retest nach Buchstabe k positiv ausfällt, werden die Folgemassnahmen mit folgenden Bestimmungen durchgeführt:
    1. für den Fall, dass der Reisende keine Symptome oder leichte Symptome zeigt, muss die Isolation oder Behandlung in Isolationseinrichtungen in Hotels oder zentralisierten Isolationseinrichtungen durchgeführt werden, die von der Regierung bestimmt werden; oder
    2. falls der Reisende mittelschwere oder schwere Symptome und/oder unkontrollierte Komorbiditäten aufweist, muss die Isolierung oder Behandlung in COVID-19-Überweisungskrankenhäusern durchgeführt werden; und
    3. Die Kosten für die Isolierung/Behandlung von Ausländern trägt der Reisende, während die Kosten für die Isolierung/Behandlung für indonesische Staatsbürger von der Regierung getragen werden.
  14. die Reisenden können nach der Durchführung des RT-PCR-Tests nach Buchstabe f und k einen erneuten RT-PCR-Test schriftlich beantragen, wobei die Kosten des Tests vom Reisenden zu tragen sind;
  15. Der RT-PCR-Test nach Buchstabe n wird gleichzeitig von der Hafengesundheitsbehörde (KKP) in zwei Labors durchgeführt, die für die vergleichende Untersuchung des S-Gene Target Failure (SGTF) und die vergleichende Untersuchung der RT-PCR-Ergebnisse, nämlich Gesundheit, bestimmt sind Forschungs- und Entwicklungsagentur (Balitbangkes), Cipto Mangunkusumo Central General Hospital (RSCM), Gatot Soebroto Army Central Hospital (RSPAD), Bhayangkara Raden Said Sukanto Hospital (Polri Hospital) oder andere staatliche Labors (Environmental Health Engineering Center, Regional Health Laboratory, or andere staatliche Überweisungslabore);
  16. Die Hafengesundheitsbehörde in internationalen Flughäfen und Seehäfen muss gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften Einrichtungen für internationale Reisende bereitstellen, die bei der Ankunft in Indonesien medizinische Notdienste benötigen.
  17. Ministerien/Behörden/Regionalregierungen, die Aufgaben im Zusammenhang mit internationalen Reisenden wahrnehmen, müssen das Rundschreiben weiterverfolgen, indem sie Verordnungen im Einklang mit den Bestimmungen der Gesetze und Verordnungen erlassen; und
  18. das Reglement nach Buchstabe q bildet einen integrierenden Bestandteil des Rundschreibens.

5. Internationale Reisende, die über den Eingangspunkt Zainuddin Abdul Madjid in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen, müssen die Bestimmungen des Blasensystemmechanismus befolgen, die im COVID-19 Task Force Circular on the Bubble System Health Protocols for the 2022 MotoGP in Mandalika während COVID-19 geregelt sind.

6. Internationale Reisende, die über Einreisestellen in den Gebieten Bali, Batam und Bintan, nämlich den Flughafen Ngurah Rai, den Flughafen Hang Nadim, den Flughafen Raja Haji Fisabilillah, den Hafen Tanjung Benoa, den Hafen Batam, den Hafen Tanjung Pinang und den Hafen Bintan, in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen, müssen folgen die Bestimmungen des Rundschreibens der COVID-19 Task Force zu Gesundheitsprotokollen für internationale Reisende, die während der COVID-19-Pandemie nach Bali, Batam und Bintan kommen.

7. Eine Befreiung in Form einer Befreiung von der obligatorischen Quarantäne oder Gesundheitsüberwachung kann indonesischen Staatsbürgern in dringenden Fällen gewährt werden (z. B.: mit einem lebensbedrohlichen Gesundheitszustand, mit einem Gesundheitszustand, der eine besondere Behandlung erfordert oder mit einer verstorbenen Kernfamilie). ) nach Vorliegen eines negativen Ergebnisses eines RT-PCR-Retests bei der Ankunft am Einreisepunkt der Überseereise.

8. Ausländer mit dem Status des Leiters ausländischer Vertreter, die in Indonesien tätig sind, und ihre Familien können für die in Nummer 4.f genannte Dauer von der Durchführung der Quarantäne oder der zentralen Gesundheitsüberwachung ausgenommen werden. in Form von Selbstquarantäne oder Selbstüberwachung auf individueller Basis.

9. Ausnahmen in Form der Befreiung von der obligatorischen Quarantäne oder Gesundheitsüberwachung nach dem Blasensystem und/oder mit strengem Gesundheitsprotokoll können Ausländern mit den folgenden Kriterien gewährt werden:

  1. Inhaber von Diplomaten- und Dienstvisa;
  2. ausländische Beamte auf Ministerebene und darüber und ihr Gefolge bei offiziellen/Staatsbesuchen;
  3. Reisebüros, die über das TCA-System nach Indonesien einreisen;
  4. Delegierte der G20-Mitgliedsländer; und
  5. ehrenwerte und angesehene Persönlichkeiten.

10. Der Antrag auf Befreiung von der Quarantäne oder unabhängigen Gesundheitsüberwachung nach Nummer 8 und die Befreiung von der Quarantäne- oder Gesundheitsüberwachung nach Nummer 9 ist spätestens sieben Tage vor der Ankunft in Indonesien bei der zu stellen Nationale Task Force zur Behandlung von COVID-19 und kann selektiv, auf individueller Basis und mit einem begrenzten Kontingent auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen der Task Force zur Behandlung von COVID-19, dem koordinierenden Ministerium für maritime Angelegenheiten und Investitionen und dem Gesundheitsministerium gewährt werden.

11. Anträge auf Befreiung in Form einer Befreiung von der Quarantäne- oder Gesundheitsüberwachung für indonesische Staatsbürger mit dringenden Umständen gemäß Nummer 7 sind spätestens drei Tage vor der Ankunft in Indonesien bei der National COVID-19 Handling Task Force zu stellen und kann selektiv, auf individueller Basis und mit einem begrenzten Kontingent auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen der COVID-19 Handling Task Force, dem koordinierenden Ministerium für maritime Angelegenheiten und Investitionen und dem Gesundheitsministerium gewährt werden.

12. Die Durchführung der Selbstquarantäne oder Selbstüberwachung nach Nummer 8 muss unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  1. Ein separates Schlafzimmer und Badezimmer für jeden internationalen Reisenden;
  2. Minimierung des Kontakts während der Essensausgabe oder beim Essen;
  3. Keinen physischen Kontakt mit anderen Reisenden, die Quarantäne oder Gesundheitsüberwachung durchführen, oder anderen Personen;
  4. Quarantäneaufseher oder Gesundheitsüberwachungsbeamte zu haben, die verpflichtet sind, die Quarantäneüberwachung oder Gesundheitsüberwachung täglich den Beamten der Hafengesundheitsbehörde in ihrem Hoheitsgebiet zu melden; und
  5. Durchführung eines zweiten RT-PCR-Tests und Meldung der Ergebnisse des RT-PCR-Tests an die Beamten der Hafengesundheitsbehörde in ihrem Bereich unter den folgenden Bedingungen:
    1. am 6. Tag der Quarantäne für internationale Reisende, die sich einer Quarantäne mit einer Dauer von 7 Tagen unterziehen; oder
    2. am 3. Tag nach der Ankunft im Hoheitsgebiet Indonesiens, für internationale Reisende, die sich einer Gesundheitsüberwachung mit einer Dauer von 1 Tag unterziehen.

13. Hinsichtlich der Gestellung zur Selbstquarantäne oder Selbstkontrolle nach Nummer 8 haben die internationalen Reisenden Nachweise über die Erfüllung der Quarantäneauflagen oder eine eigenständige Gesundheitsüberwachung in Form von getrennten Schlaf- und Badezimmern für jede Person sowie Unterlagen beizufügen die die vom Gesundheitsministerium und der Hafengesundheitsbehörde bestätigte Identität des Quarantäneaufsehers oder Gesundheitsüberwachungsbeamten beinhalten.

14. Die strengen Gesundheitsprotokolle gemäß Nummer 4 umfassen die folgenden Bedingungen:

  1. Verwenden einer dreilagigen Stoffmaske oder einer medizinischen Maske, die Nase, Mund und Kinn bedeckt;
  2. Masken regelmäßig alle vier Stunden wechseln und gebrauchte Masken in den bereitgestellten Einrichtungen entsorgen;
  3. regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder Händedesinfektionsmittel, insbesondere nach dem Berühren von Gegenständen, die von anderen Personen berührt wurden;
  4. Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein und vermeiden Sie Menschenansammlungen.
  5. keine telefonischen oder persönlichen Gespräche während der gesamten Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Land, Schiene, See, Fluss, See, Fähre und Flugzeug; und
  6. während des Fluges weniger als zwei Stunden nicht essen und trinken, außer für Personen, die zur Einnahme dringender Medikamente verpflichtet sind.

15. Internationale Reisende müssen die PeduliLindungi-Anwendung als Bedingung für Auslandsreisen verwenden, um in das Hoheitsgebiet Indonesiens einzureisen.

16. Jeder Betreiber von Transportmitteln am Einstiegspunkt von Auslandsreisen muss die PeduliLindungi-Anwendung verwenden.

17. Die Quarantäneüberwachung von Frachtschiffen und Besatzungen muss gemäß den vom Gesundheitsministerium festgelegten spezifischen und technischen Vorkehrungen durchgeführt werden, wobei die Überwachung von den Hafengesundheitsbehörden für jeden Eingangspunkt durchgeführt wird.

18. Internationale Reisende, die zu touristischen Zwecken reisen, dürfen in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen, sofern sie eine Karte oder Bescheinigung über den COVID-19-Impfstoff und ein negatives Ergebnis des RT-PCR-Tests gemäß Nummer 4.b vorlegen. und 4.d. und muss zeigen:

  1. ein Kurzbesuchsvisum oder andere Einreisegenehmigungen gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Verordnungen (die Bestimmung gilt für Ausländer);
  2. Nachweis über den Besitz einer Krankenversicherung mit einem Mindestdeckungswert von 25.000 US-Dollar, die die Finanzierung für den Umgang mit COVID-19 umfasst (die Bestimmung gilt für Ausländer); und
  3. Nachweis der Buchungsbestätigung und Zahlung für Unterkunftsmöglichkeiten von den Anbietern (die Bestimmung gilt für indonesische Staatsbürger).

Das Rundschreiben sieht zudem folgende Überwachungs-, Kontroll- und Evaluationsmassnahmen vor:

1. Die regionale Task Force für den Umgang mit COVID-19 muss mit Unterstützung der öffentlichen Verkehrsbehörde die Mobilität der Menschen kontrollieren und während der COVID-19-Pandemie für sichere öffentliche Verkehrsmittel sorgen, indem sie einen integrierten Sicherheitsposten einrichtet;

2. Behörden, Träger und Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel haben den Betrieb des öffentlichen Verkehrs zu kontrollieren;

3. Ministerien/Behörden, die indonesischen nationalen Verteidigungskräfte (TNI), die indonesische Nationalpolizei (Polri) und regionale Regierungen haben das Recht, die Mobilität von Menschen auf der Grundlage des Rundschreibens, das im Einklang steht, zu stoppen und/oder zu verhindern, und nicht gegen die Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften verstößt;

4. Ministerien/Agenturen, das TNI, das Polri, unterstützt von der COVID-19 Handling Task Force für Flughäfen und Seehäfen c.q. Gesundheitshafenbehörden in internationalen Flughäfen und Seehäfen müssen routinemäßige Überwachungen durchführen, um die Einhaltung der Umsetzung von Gesundheitsprotokollen und Quarantänemaßnahmen sicherzustellen, und Selbstüberwachungsmaßnahmen durch Telefoneinrichtungen, Videoanrufe und Überwachung vor Ort während der COVID-19-Pandemie überwachen; und

5. Autorisierte Behörden (Ministerien/Behörden, TNI, Polri und regionale Regierungen) müssen die Durchsetzung der COVID-19-Gesundheitsprotokolle und die Strafverfolgung gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften durchführen. (COVID-19 TASK FORCE / UN) (RI / MUR)

Indonesia Häufig gestellte Fragen zur Covid-Versicherung

Do these policies meet the entry requirements?

Yes, because they are all over 25,000 USD of coverage.

Wann sollte die Planversicherung beginnen und enden?

Die Police muss am oder vor dem Ankunftsdatum beginnen. Es sollte am oder nach dem Ablaufdatum des Visums enden, in das Sie einreisen werden.

What is the minimum period the covid insurance must cover to enter Indonesia?

Das Versicherungspaket muss den gesamten Aufenthalt des Visums abdecken, in das Sie einreisen werden. Wenn Sie jedoch einen Rückflug haben, der vor dem Enddatum des Visums liegt, in das Sie einreisen, können Sie dieses Datum als Enddatum Ihrer Versicherung verwenden.

Do Thai Citizens need Covid-19 insurance to enter Indonesia?

COVID-19 insurance is not required for Indonesian citizens.

What is the cheapest COVID-19 insurance for the Indonesia?

Die derzeit günstigste COVID-19-Versicherung, die die Einreisebestimmungen für Indonesien erfüllt, ist WorldTrips .

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